LGBl.Nr. 54/2017
Verordnung der Landesregierung vom 27. Juni 2017, mit der im Zusammenhang mit Leistungen der Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes Höchstsätze sowie Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage für Selbstbehalte festgelegt werden (LGBl.Nr. 54/2017)
- Verordnung der Landesregierung vom 27. Juni 2017, mit der im Zusammenhang mit Leistungen der Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes Höchstsätze sowie Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage für Selbstbehalte festgelegt werden (LGBl.Nr. 54/2017)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- Geldleistungen zur Sicherung des Wohnbedarfes; Höchstsätze
- § 2
- Zuweisung einer Wohnung oder sonstigen Unterkunft; Bemessungsgrundlage des Selbstbehaltes
- § 3
- Inkrafttreten
- Höchstsätze gemäß § 6 Abs. 3 TMSG