LGBl. Nr. 15/2024
Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 (LGBl. Nr. 15/2024)
- Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 (LGBl. Nr. 15/2024)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Begriffsbestimmungen
- § 2. Thermisch-energetische Mindestanforderungen
- § 3. Förderbare Kosten der Sanierungsmaßnahmen
- § 4. Allgemeine Darlehens- und Zuschussbedingungen
- § 5. Zweckwidmung der Förderung
- § 5a. Begünstigte Personen
- 2. Abschnitt Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mindestens drei Wohnungen
- § 6. Thermische Sanierung der Gebäudehülle
- § 7. Energetische Sanierung von gebäudetechnischen Systemen
- § 8. Förderung von Sanierungsmaßnahmen ohne thermisch-energetischer Verbesserung
- § 9.
- § 10.
- § 11.
- § 12. Förderung von Sockelsanierungen an und in Gebäuden
- § 13. Förderung von Dachgeschossausbauten und Zubauten von vollständigen Wohnungen
- § 14. Förderung von Totalsanierungen
- § 15. Förderung von Maßnahmen zur städtebaulichen Strukturverbesserung
- § 16. Förderung von Heimen
- § 17. Förderung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb einzelner Wohnungen
- § 18.
- 3. Abschnitt
- § 19. Förderung von Sanierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung
- § 19a. Förderung von altersgerechter Adaptierung von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern
- 4. Abschnitt
- § 20. Förderung von Sanierungsmaßnahmen an und in Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern
- 5. Abschnitt
- § 21. Förderung von Sanierungskonzepten
- 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 22. Umsetzung von Unionsrecht und Notifizierung
- § 23. Inkrafttreten und Übergangsbestimmung