S. PMG 2014
Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014 – S. PMG 2014
- Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014 – S. PMG 2014
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- Ziele und Anwendungsbereich
- § 1
- Begriffsbestimmungen
- § 2
- 2. Abschnitt Verwendung, Aufbewahrung, Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln sowie Beratung über Pflanzenschutz
- Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 3
- Spritztagebuch
- § 3a
- Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
- § 4
- Aufbewahrung, Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln
- § 5
- Persönliche Voraussetzungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- und für die Beratung über Pflanzenschutz
- § 6
- Durchführung und Inhalte der Ausbildungs- und Fortbildungskurse
- § 7
- Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Eignungsnachweisen
- § 8
- Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Beratung über Pflanzenschutz
- im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit
- § 9
- Zusammenarbeit der Landesregierung mit anderen Behörden
- § 10
- 3. Abschnitt Aktionsplan für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Inhalte des Aktionsplans
- § 11
- Überprüfung des Aktionsplans
- § 12
- Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung des Aktionsplans
- und dessen Änderungen
- § 13
- 4. Abschnitt
- Überwachung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Überwachung, Überwachungsbehörden und -organe
- § 14
- Besondere Überwachungsorgane
- § 15
- Pflichten der Verwender und Verwenderinnen von Pflanzenschutzmitteln
- § 16
- Befugnisse und Pflichten der Organe
- § 17
- Entnahme und Untersuchung von Proben
- § 18
- Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes
- § 19
- 5. Abschnitt
- Schlussbestimmungen
- Landwirtschaftskammer Salzburg
- § 20
- Verordnungen der Landesregierung
- § 21
- Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 22
- Auskunftspflicht
- § 23
- Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
- § 24
- Berichtspflichten
- § 25
- Strafbestimmungen
- § 26
- Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht
- § 27
- Umsetzungshinweis
- § 28
- In- und Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen dazu
- § 29