Oö. LStr-LärmIV
Verordnung der Oö. Landesregierung über Lärmimmissionsschutzmaßnahmen im Bereich von Landesstraßen (Oö. LStr-LärmIV)
- Verordnung der Oö. Landesregierung über Lärmimmissionsschutzmaßnahmen im Bereich von Landesstraßen (Oö. LStr-LärmIV)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Lärmindizes
- § 4 Maßgebender Immissionsort
- § 5 Beurteilungsmaßstab
- 2. Abschnitt Regelungen für den betriebsbedingten Schall
- § 6 Grenzwerte für den betriebsbedingten Schall
- § 7 Ermittlung und Beurteilung des betriebsbedingten Schalls
- § 8 Straßenseitige (aktive) Maßnahmen
- § 9 Objektseitige (passive) Maßnahmen für den betriebsbedingten Schall
- 3. Abschnitt Regelungen für den baubedingten Schall
- § 10 Schwellenwerte und Grenzwerte für den baubedingten Schall
- § 11 Ermittlung und Beurteilung des baubedingten Schalls
- § 12 Minderungsmaßnahmen
- § 13 Objektseitige (passive) Maßnahmen für den baubedingten Schall
- 4. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für betriebs- und baubedingten Schall
- § 14 Durchführung von objektseitigen (passiven) Maßnahmen
- 5. Abschnitt Inkrafttreten
- § 15 Inkrafttreten