Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Februar 2012, mit der die Aufwertungsfaktoren, die Höchstbeitragsgrundlage und die Geringfügigkeitsgrenze in ruhe- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten für das Jahr 2012 festgesetzt werden (LGBl.Nr. 15/2012)