Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden und Gewerbebehörden in Strafsachen, die Gewerbetreibende betreffen
INHALT
Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden und Gewerbebehörden in Strafsachen, die Gewerbetreibende betreffen
- Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden und Gewerbebehörden in Strafsachen, die Gewerbetreibende betreffen
- 1. Berufsverbot und vorläufiges Berufsverbot (§ 70 StGB, § 132a StPO)
- 2. Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153a StPO
- 3. Strafaussetzung zur Bewährung und Führungsaufsicht
- 4. Unterrichtung der Gewerbebehörden
- 4.1
- 4.2
- 4.2.1
- 4.2.1.1
- 4.2.1.2
- 4.2.2
- 4.2.3
- 4.2.4
- 4.2.4.1
- 4.2.4.2
- 4.2.4.3
- 4.2.4.4
- 4.2.4.5
- 5. Akteneinsicht durch die Gewerbebehörden
- 6. Wahrung des Steuergeheimnisses
- 7. Sonstige Zusammenarbeit mit den Gewerbebehörden
- 8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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