Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden und Gewerbebehörden in Strafsachen, die Gewerbetreibende betreffen 
                
                
            INHALT
Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden und Gewerbebehörden in Strafsachen, die Gewerbetreibende betreffen
- Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden und Gewerbebehörden in Strafsachen, die Gewerbetreibende betreffen
 - 1. Berufsverbot und vorläufiges Berufsverbot (§ 70 StGB, § 132a StPO)
 - 2. Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153a StPO
 - 3. Strafaussetzung zur Bewährung und Führungsaufsicht
 - 4. Unterrichtung der Gewerbebehörden
 - 4.1
 - 4.2
 - 4.2.1
 - 4.2.1.1
 - 4.2.1.2
 - 4.2.2
 - 4.2.3
 - 4.2.4
 - 4.2.4.1
 - 4.2.4.2
 - 4.2.4.3
 - 4.2.4.4
 - 4.2.4.5
 - 5. Akteneinsicht durch die Gewerbebehörden
 - 6. Wahrung des Steuergeheimnisses
 - 7. Sonstige Zusammenarbeit mit den Gewerbebehörden
 - 8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten