VwVBayAbwAG
INHALT
VwVBayAbwAG: Verwaltungsvorschrift zum Abwasserabgabengesetz und zum Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes
- VwVBayAbwAG: Verwaltungsvorschrift zum Abwasserabgabengesetz und zum Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes
- 1. Allgemeines
- 1.1 Grundsatz
- 1.2 Formen der Abwasserabgabe
- 1.3 Zuständige Behörden
- 1.4 Abgabenummer
- 1.5 Vordrucke
- 1.6 Kosten
- 1.7 Verzeichnis der Abgabepflichtigen
- 1.8 Staatliche Zuwendungen
- 2. Festsetzung der Abwasserabgabe
- 2.1 Festsetzung der Abwasserabgabe für Großeinleitungen von Schmutzwasser
- 2.1.1 Bescheidprinzip
- 2.1.1.1 Überwachungswerte, Erhöhung der Abgabe
- 2.1.1.2 Schwellenwerte
- 2.1.1.3 Jahresschmutzwassermenge
- 2.1.1.4 Ermäßigung der Abgabe
- 2.1.1.5 Verdünnung
- 2.1.1.6 Festlegung der einzuhaltenden Abwassermenge oder Schadstofffracht
- 2.1.2 Bescheidumstellung
- 2.1.3 Festsetzung der Abgabe, wenn der Bescheid die erforderlichen Festlegungen nicht enthält
- 2.1.3.1 Übersenden von Vordrucken
- 2.1.3.2 Verfahren, wenn eine Erklärung vorgelegt wird
- 2.1.3.3 Verfahren, wenn keine Erklärung vorgelegt wird
- 2.1.4 Sonstige Anträge und Erklärungen
- 2.1.4.1 Berücksichtigung von Nachklärteichen
- 2.1.4.2 Berücksichtigung der Vorbelastung
- 2.1.4.3 Erklärung über die Einhaltung niedrigerer Werte
- 2.1.4.4 Verrechnung
- 2.1.4.5 Übernahme der Abgabepflicht anstelle des Einleiters
- 2.1.5 Überwachung
- 2.2 Festsetzung der Abwasserabgabe für die Einleitung von Niederschlagswasser
- 2.2.1
- 2.2.2
- 2.2.3
- 2.2.4 Verrechnung
- 2.3 Festsetzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen von Schmutzwasser
- 2.3.1
- 2.3.2
- 2.3.3
- 2.3.4
- 3. Leistungsausspruch
- 3.1 Angaben im Bescheid
- 3.2 Erstattungen
- 3.3 Fälligkeit
- 4. Kassenanordnung
- 4.1 Anzuwendende Bestimmungen
- 4.2 Buchungsangaben
- 4.3 Haushaltsüberwachungsliste
- 4.4 Abstimmung der Haushaltsüberwachungsliste mit der Kasse
- Anlagen
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