Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023
INHALT
Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023
- Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023
- 1. Weitergeltende Bestimmungen des Haushaltsgesetzes 2022
- 2. Grundlage der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2023
- 2.1 Allgemeines
- 2.2 Höhe der verfügbaren Ausgabemittel
- 2.2.1
- 2.2.2
- 2.2.3
- 2.2.4
- 2.3 Zweckgebundene Zuweisungen oder Zuschüsse
- 2.4 Haushaltsvermerke und verbindliche Erläuterungen
- 2.5 Staatsbetriebe
- 3. Wegfallende Ausgabeansätze
- 4. Neue Ausgabeansätze
- 4.1 Erstmals im Jahr 2023 veranschlagte Ausgabeansätze
- 4.2 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten – Gruppe 701
- 5. Berücksichtigung der Haushaltssperre
- 6. Bewirtschaftungsmaßnahmen
- 7. Verpflichtungsermächtigungen
- 7.1 Weitergeltung nicht in Anspruch genommener Verpflichtungsermächtigungen 2022
- 7.2 Höhe der verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen bei Investitionen
- 7.3 Erstmals im Jahr 2023 veranschlagte Verpflichtungsermächtigungen
- 8. Personalbereich, Stellenplan
- 8.1 Gemäß Art. 6 Abs. 1 HG 2022 gebundene Stellen – Personalsoll A
- 8.2 Gemäß Art. 6 Abs. 1 HG 2022 ungebundene Stellen – Personalsoll B
- 8.3 Stelleneinsparungen, ku- und kw-Vermerke
- 8.4 Beachtung der haushaltsgesetzlichen Regelungen
- 8.5 Besetzung freier und freiwerdender Stellen
- 9. Buchung
- 10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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