Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 5
INHALT
Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 5
- Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 5
- 1. Zweck der Überbrückungshilfe IV
- 2. Antragsberechtigung
- 2.1 Antragsberechtigte Unternehmen
- 2.2 Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
- 2.3 Öffentliche Unternehmen
- 2.4 Verbundene Unternehmen
- 2.5 Personengesellschaften
- 2.6 Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe
- 2.7 Umsatzstarke Unternehmen und internationale Konzerne
- 2.8 Unternehmen in Schwierigkeiten
- 3. Art und Umfang der Überbrückungshilfe IV
- 3.1 Förderfähige Kosten
- 3.2 Umfang der Überbrückungshilfe IV
- 3.3 Junge Unternehmen
- 3.4 Maximale Förderdauer und Höchstbeträge
- 3.5 Verbundene Unternehmen
- 3.6 Rückzahlung bei Einstellung der Geschäftstätigkeit
- 3.7 Sonderregelungen für bestimmte Branchen
- 3.8 Betriebskostenpauschale für Soloselbständige (Neustarthilfe 2022)
- 3.9 Sonderregelung im Falle freiwilliger Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs
- 4. Kumulierung mit anderen Hilfen
- 4.1 Kumulierung mit öffentlichen Hilfen
- 4.2 Verhältnis zur zweiten, dritten und vierten Phase der Überbrückungshilfe, Soforthilfe und Oktober-, (erweiterten) November- und (erweiterten) Dezemberhilfe
- 4.3 Verhältnis zu anderen gleichartigen Förderprogrammen
- 4.4 Neustarthilfe 2022
- 4.5 Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
- 5. Zuständigkeit
- 6. Antragstellung
- 7. Verfahren bei Antragstellung und nach Abschluss der Billigkeitsleistung im Falle der Antragstellung durch einen prüfenden Dritten
- 7.1 Antragstellung
- 7.2 Schlussabrechnung
- 7.3 Rolle der Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer
- 8. Verfahren bei Antragstellung und nach Abschluss der Leistung im Falle der Antragstellung im eigenen Namen
- 9. Prüfung des Antrags und der Schlussabrechnung
- 9.1 Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle
- 9.2 Prüfung der Schlussabrechnung durch die Bewilligungsstelle
- 9.3 Prüfung durch andere Stellen
- 10. Auszahlung
- 11. Europäisches Beihilferecht
- 12. Strafrechtliche Hinweise
- 13. Steuerrechtliche Hinweise
- 14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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