Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten und der zum Forstwirt Auszubildenden in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Landes Berlin in das Tarifrecht der TdL ...
INHALT
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten und der zum Forstwirt Auszubildenden in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Landes Berlin in das Tarifrecht der TdL (TV Wiederaufnahme Berlin – Forst) Vom 12. Dezember 2012 (§§ 1–13)
- Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten und der zum Forstwirt Auszubildenden in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Landes Berlin in das Tarifrecht der TdL (TV Wiederaufnahme Berlin – Forst) Vom 12. Dezember 2012 (§§ 1–13)
- 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ersetzung des Tarifrechts des Landes Berlin durch das Tarifrecht der TdL
- § 3 Geltung der Tarifregelungen für das Tarifgebiet West
- 2. Abschnitt Maßgaben zum TV-L-Forst und zum TV-L
- § 4 Arbeitszeit
- § 5 Vorarbeiterzuschlag
- § 6 Bemessungssatz; allgemeine Entgeltanpassungen
- § 7 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
- § 8 Forstzulage
- § 9 Spezielle Stichtage Berlin
- 3. Abschnitt Maßgaben zum TVÜ-Forst
- § 10 Geltung besonderer Regelungen des Angleichungs-TV Forst Land Berlin
- 4. Abschnitt Maßgaben für Auszubildende
- § 11 Ausbildungsentgelt TVA-L Forst
- 5. Abschnitt Maßgaben für Auszubildende
- § 12 Weitere Übergangsregelungen
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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