Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter...
INHALT
Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Vom 25. Juni 2009 (Art. 1–11)
- Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Vom 25. Juni 2009 (Art. 1–11)
- Art. 1 Einrichtung der Kommission zur Verhütung von Folter
- Art. 2 Aufgaben und Befugnisse
- Art. 3 Vertraulichkeit
- Art. 4 Mitglieder
- Art. 5 Sekretariat
- Art. 6 Sitz
- Art. 7 Arbeitsweise und Geschäftsordnung
- Art. 8 Zusammenarbeit
- Art. 9 Finanzierung
- Art. 10 Geltungsdauer, Kündigung
- Art. 11 Inkrafttreten
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