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INHALT
VSU: Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung – VSU) Vom 3. Dezember 2001 (GVBl. S. 938) BayRS 2129-4-2-U (§§ 1–18)
- VSU: Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung – VSU) Vom 3. Dezember 2001 (GVBl. S. 938) BayRS 2129-4-2-U (§§ 1–18)
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zulassung
- § 2 Feststellung der Gleichwertigkeit
- § 3 Bekanntgabe
- Zweiter Teil Besondere Vorschriften für Sachverständige
- § 4 Allgemeine Pflichten
- § 5 Fortbildung
- § 6 Sachgebiete
- § 7 Voraussetzungen der Zulassung
- § 8 Zulassungsverfahren; Befristung
- § 9 Erlöschen der Zulassung
- § 10 Widerruf der Zulassung
- Dritter Teil Besondere Vorschriften für Untersuchungsstellen
- § 11 Allgemeine Pflichten
- § 12 Analytische Qualitätssicherung
- § 13 Untersuchungsbereiche
- § 14 Voraussetzungen der Zulassung
- § 15 Zulassungsverfahren; Befristung
- § 16 Erlöschen der Zulassung
- § 17 Widerruf der Zulassung
- Vierter Teil Schlussvorschriften
- § 18 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
- I. Vor- und Fortbildung
- II. Allgemeine fachliche Kenntnisse
- III. Allgemeine rechtliche Kenntnisse
- I. Sachgebiet „Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / Historische Erkundung“
- II. Sachgebiet „Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer“
- III. Sachgebiet „Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze/Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien“
- IV. Sachgebiet „Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch“
- V. Sachgebiet „Sanierung“
- VI. Sachgebiet „Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser“
- 1. Kompetenzfeststellung und Nachweis
- 2. Nachweis von Kenntnissen für die Untersuchungsbereiche
- 3. Anforderungen an die gerätetechnische Ausstattung und Infrastruktur
- 4. Interne Qualitätssicherung
- 6. Durchführung des Untersuchungsauftrags
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