Richtlinien zum Bibermanagement
INHALT
Richtlinien zum Bibermanagement
- Richtlinien zum Bibermanagement
- 1. Allgemeines
- 2. Das Bayerische Bibermanagement
- 2.1 Die erste Säule – Information der Betroffenen durch Kreisverwaltungsbehörden, Biberberater und Bibermanager
- 2.2 Die zweite Säule – Präventive Maßnahmen einschließlich Fördermöglichkeiten
- 2.2.1 Präventive Maßnahmen
- 2.2.2 Förderung
- 2.2.2.1 Gegenstand der Förderung:
- 2.2.2.2 Höhe der Förderung:
- 2.3 Die dritte Säule – Zugriffsmaßnahmen, Besitz- und Vermarktungsfragen
- 2.3.1 Allgemeines zu Zugriffsmaßnahmen
- 2.3.2 Zugriffe nach § 2 AAV
- 2.3.2.1 Anwendungsbereich (§ 2 Abs. 1 AAV)
- 2.3.2.2 Räumlicher Geltungsbereich nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 AAV
- 2.3.2.3 Bereiche nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 3 AAV
- 2.3.2.4 Ausnahmen vom Anwendungsbereich (§ 2 Abs. 4 AAV)
- 2.3.2.5 Bestellung (§ 2 Abs. 5 AAV)
- 2.3.2.6 Sonstige Anforderungen nach § 2 Abs. 6 AAV
- 2.3.3 Ausnahmen im Einzelfall auf der Grundlage von § 45 Abs. 7 BNatSchG
- 2.3.3.1 Allgemeines
- 2.3.3.2 Zugriffe in besonderen Gebieten
- 2.3.3.3 Zugriffe im Straßenverkehr
- 2.3.4 Besitz der getöteten Tiere
- 2.3.5 Vermarktung der getöteten Tiere
- 2.4 Die vierte Säule – Ausgleichszahlungen
- 2.4.1 Allgemeines
- 2.4.2 Ausgleichsfähige Schadensarten
- 2.4.3 Indirekte Kosten
- 2.4.4 Vorrang von Präventions- und Zugriffsmaßnahmen
- 2.4.5 Ausschlussgründe
- 2.4.5.1 Ober- und Untergrenze
- 2.4.5.2 Schäden der öffentlichen Hand
- 2.4.5.3 Versicherungsleistung
- 2.4.5.4 Verspätete Schadensmeldung
- 2.4.5.5 Zurechenbare Schadensmitverursachung
- 2.4.5.6 Sanktionen bei absichtlichen Falschangaben
- 2.4.5.7 Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen mit offenen Rückforderungsansprüchen
- 2.4.6 Ermittlung der Schadenshöhe
- 2.4.6.1 Landwirtschaftliche Feldfrüchte
- 2.4.6.2 Forstschäden
- 2.4.6.3 Getötete oder verletzte Tiere
- 2.4.6.4 Ausgleich für Schadensbehebung (zum Beispiel Maschinen- und Grundstücksschäden)
- 2.4.6.5 Schäden am Fischbestand
- 2.4.7 Nicht angefallene Kosten
- 2.4.8 Ablauf der Schadensregulierung
- 2.4.9 Sonstiges
- 3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlagen
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