MeldDV
INHALT
MeldDV: Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (Meldedatenverordnung – MeldDV) Vom 15. September 2015 (GVBl. S. 357) BayRS 210-3-2-I (§§ 1–24)
- MeldDV: Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (Meldedatenverordnung – MeldDV) Vom 15. September 2015 (GVBl. S. 357) BayRS 210-3-2-I (§§ 1–24)
- § 1 Allgemeines
- § 2 Regelmäßige Datenübermittlungen
- § 3 Zentraler Meldedatenbestand
- § 4 Automatisierte Abrufe
- § 5 Automatisierte Behördenauskunft
- § 6 Datenübermittlungen an das Landeskriminalamt
- § 7 Datenübermittlungen an die Katastrophenschutzbehörden
- § 8 Datenübermittlungen an die Jugendämter
- § 9 Datenübermittlungen an die Waffenerlaubnisbehörden
- § 10 Datenübermittlungen an die Sprengstoffbehörden
- § 11 Datenübermittlungen an das Landesamt für Verfassungsschutz
- § 12 Datenübermittlungen an die Gerichtsvollzieher und die Vollstreckungsstellen der Finanzbehörden
- § 13 Datenübermittlungen an die Suchdienste
- § 14 Datenübermittlungen an die unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz
- § 15 Datenübermittlungen an Schulen
- § 16 Datenübermittlungen an die Staatsangehörigkeitsbehörden
- § 17 Datenübermittlungen an die Zentrale Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern
- § 18 Datenübermittlungen an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- § 19 Datenübermittlungen an die für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden
- § 20 Datenübermittlungen an das Landesamt für Statistik
- § 21 Datenübermittlungen zum Zweck von Ehrungen
- § 22 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- § 23 Datenübermittlungen an den Bayerischen Rundfunk
- § 24 Inkrafttreten
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