Geschäftsordnung für die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
INHALT
Geschäftsordnung für die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Geschäftsordnung für die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- 1. Organisation
- 1.1 Einordnung, Behördenaufsicht
- 1.2 Name, Sitz und Zuständigkeitsbereiche
- 1.3 Gliederung
- 1.4 Leitung
- 1.4.1 Behördenleitung
- 1.4.2 Bereichsleitung
- 1.4.3 Abteilungsleitung
- 1.4.4 Sachgebietsleitung
- 1.4.5 Revierleitung
- 1.4.6
- 1.5 Amtsverwaltung
- 1.6 Presse und Kommunikation
- 1.7 Führung und Zusammenarbeit, Fortbildung
- 2. Aufgaben
- 2.1 Aus- und Fortbildung, berufliche Weiterbildung
- 2.2 Beratung
- 2.3 Ernährungsbildung und Gemeinschaftsverpflegung
- 2.4 Förderung
- 2.4.1 Vollzug von EU-Zahlstellenaufgaben
- 2.4.2 Fördervollzug
- 2.5 Planungen und Strukturmaßnahmen
- 2.5.1
- 2.5.2 Fachliche Planungen
- 2.5.3 Strukturmaßnahmen
- 2.6 Forsten
- 2.7 Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden und Organisationen
- 2.8 Gutachten
- 2.8.1 Gutachten der Ämter
- 2.8.2 Gutachten von Beschäftigten
- 2.8.3 Entschädigung für Gutachten
- 3. Schulen
- 4. Name und Gliederung der Abteilungen
- 4.1 Bereich Landwirtschaft
- 4.1.1 Abteilung L 1 Förderung mit den Sachgebieten
- 4.1.2 Abteilung L 2 Bildung und Beratung mit den Sachgebieten
- 4.1.3 Abteilung L 3 Prüfungen und Kontrollen mit den Sachgebieten
- 4.1.4 Abteilung L 4 Gartenbau mit den Sachgebieten
- 4.2 Bereich Forsten
- 5. Stellenbeschreibungen
- 6. LEADER-Koordinatoren
- 7. Beauftragte und besondere Funktionen
- 8. Dienstbetrieb
- 8.1 Dokumentenverwaltung
- 8.2 Erhebungen, Umfragen
- 8.3 Dienstsiegel, Amtsschild
- 9. Inkrafttreten
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