LWGGO
INHALT
LWGGO: Geschäftsordnung für die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
- LWGGO: Geschäftsordnung für die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
- 1. Organisation
- 1.1 Einordnung, Dienst- und Fachaufsicht
- 1.2 Sitz und Dienstgebiet
- 1.3 Leitung
- 1.3.1 Präsident
- 1.3.2 Präsidium
- 1.3.3 Leitungskonferenz
- 1.4 Gliederung der Landesanstalt
- 1.4.1 Institute und Fachzentren
- 1.4.2 Arbeitsbereiche und Sachgebiete
- 1.5 Innovations- und Fachbeiräte
- 1.6 Führung
- 1.7 Fachschulen
- 2. Dienstaufgaben im Allgemeinen
- 2.1 Anwendungsorientierte Forschung, Versuche und Untersuchungen
- 2.2 Hoheitsaufgaben
- 2.3 Fachliche Leitlinien
- 2.4 Veröffentlichung, Information
- 2.5 Aus- und Fortbildung, berufliche Weiterbildung
- 2.6 Zusammenarbeit
- 2.7 Gutachten
- 3. Dienstaufgaben im Besonderen
- 3.1 Institute
- 3.1.1 Institut für Weinbau und Oenologie
- 3.1.2 Institut für Erwerbs- und Freizeitgartenbau
- 3.1.3 Institut für Stadtgrün und Landschaftspflege
- 3.1.4 Institut für Bienenkunde und Imkerei
- 3.2 Fachzentren
- 3.2.1 Fachzentrum Recht und Service
- 3.2.2 Fachzentrum Bildung
- 3.2.3 Fachzentrum Analytik
- 4. Personal
- 5. Besondere Einrichtungen
- 5.1 Versuchseinrichtungen
- 5.2 Betriebswerkstätten, Maschinen, Geräte und Fahrzeuge
- 5.3 Wohnheim und Mensa
- 6. Dienstverkehr und Geschäftsgang
- 6.1 Allgemeines
- 6.2 Schriftgutverwaltung
- 6.3 Berichtswesen
- 6.4 Erhebungen, Umfragen
- 6.5 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Immobilienbestand, Inventar
- 6.6 Führungen und Weinproben
- 6.7 Vermarktung
- 6.8 Verwaltungskosten
- 6.9 Fortbildung, Dienst- und Fortbildungsreisen
- 6.10 Arbeitszeit
- 6.11 Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Feuerschutz und Sicherheitsbeauftragte
- 6.12 Dienstsiegel, Amtsschild
- 7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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