GVO
INHALT
GVO: Gerichtsvollzieherordnung (GVO) (§§ 1–83)
- GVO: Gerichtsvollzieherordnung (GVO) (§§ 1–83)
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt Dienstverhältnis
- § 1 Dienstaufsicht
- § 2 Amtssitz
- § 3 Persönliche Amtsausübung
- § 4 Dienstsiegel
- § 5 Dienstausweis
- § 6 Maßnahmen bei Beendigung und Unterbrechung der Beschäftigung
- § 7 Entschädigung und Vergütungen
- § 8 Auslagenvorschuss/Auslagenabschlag
- § 9 Reisekostenzuschuss
- Zweiter Abschnitt Zuständigkeit
- § 10 Geschäftsverteilung
- § 11 Amtsgerichte mit einem Gerichtsvollzieher
- § 12 Amtsgerichte ohne Gerichtsvollzieher
- § 13 Zuteilung eines zugeschlagenen Bezirks in Sonderfällen
- § 14 Allgemeines
- § 15 Freiwillige Versteigerungen
- § 16 Zustellungen
- § 17 Ermittlung des Aufenthaltsortes
- § 18 In mehreren Gerichtsvollzieherbezirken zu erledigende Aufträge
- Dritter Abschnitt Aufträge
- § 19 Rechtliche oder tatsächliche Verhinderung
- § 20 Örtliche Unzuständigkeit bei Erteilung des Auftrags
- § 21 Eintritt der örtlichen Unzuständigkeit nach Auftragserteilung
- § 22 Aufgabe; Zuständigkeit
- § 23 Geschäftszeit; Geschäftszimmer
- § 24 Entgegennahme von Aufträgen
- § 25 Verteilung der Aufträge
- § 26 Erledigung von Eilaufträgen
- § 27 Ruhen von Vollstreckungsaufträgen (§ 64 Absatz 3 Nummer 2 GVGA)
- § 28 Überwachung ruhender Aufträge
- Vierter Abschnitt Geschäftsbetrieb
- § 29 Allgemeines
- § 30 Geschäftszimmer
- § 31 Gehaltsvorschuss zur Einrichtung eines Geschäftszimmers
- § 32 Pfandkammer
- § 33 Büroangestellte
- § 34 Einstellung, Beschäftigung und Entlassung von Büroangestellten und Beschäftigung anderer Personen
- § 35 Unfallversicherung der Beschäftigten und der Arbeitshilfen
- § 36 Geschäftsbedarf
- § 37 Schriftverkehr
- Fünfter Abschnitt Aktenführung
- § 38 Generalakten
- § 39 Sonderakten und Verzeichnisse
- § 40 Sammelakten
- § 41 Rückgabe von Schriftstücken
- § 42 Recht auf Einsichtnahme
- § 43 Aufbewahrung; Vernichtung
- Sechster Abschnitt Buchführung
- § 44 Arten der Geschäftsbücher
- § 45 Äußere Form der Geschäftsbücher
- § 46 Führung, Aufbewahrung, Vernichtung der Geschäftsbücher
- § 47 Dienstregister
- § 48 Namenverzeichnis
- § 49 Kassenbücher; Abrechnungsschein
- § 50 Reisetagebuch
- Siebenter Abschnitt Kassenführung
- § 51 Aufbewahrung von Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten
- § 52 Zahlungsverkehr
- § 53 Quittung
- § 54 Abrechnung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle; Ablieferung
- § 55 Abschluss der Geschäftsbücher, Kosteneinziehung und Abrechnung in besonderen Fällen
- § 56 Festsetzung der Entschädigung und Kassenanordnung
- § 57 Kostenvermerke; Antrag auf Beitreibung rückständiger Kosten
- § 58 Abführung von Kosten an den Gerichtsvollzieher
- Achter Abschnitt Auszahlung von Kleinbeträgen; Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
- § 59 Auszahlung von Kleinbeträgen
- § 60 Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der ZPO und Verfahrenskostenhilfe nach dem FamFG
- § 61 Behandlung der Anwaltskosten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe
- Neunter Abschnitt Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben
- § 62 Steuerabzug vom Arbeitslohn
- § 63 Hinweispflicht
- § 64 Einkommensteuer und Körperschaftssteuer
- § 65 Einfuhrabgaben
- § 66 Verbrauchssteuern (Tabak-, Branntwein-, Mineralöl-, Kaffee-, Bier-, Schaumweinsteuer)
- § 67 Amtshilfe
- § 68 Anzeigepflicht bei Steuerstraftaten
- § 69 Aktenvermerk; Auslagen
- Zehnter Abschnitt Übersichten über Diensteinnahmen und Geschäftstätigkeit
- § 70 Übersicht über die Diensteinnahmen
- § 71 Übersicht über die Geschäftstätigkeit
- Elfter Abschnitt Geschäftsprüfungen
- § 72 Ordentliche Geschäftsprüfung
- § 73 Beschränkung der Zahl der Geschäftsprüfungen
- § 74 Unterlagen für die Geschäftsprüfung
- § 75 Zweck und Durchführung der Geschäftsprüfung
- § 76 Niederschrift über die Geschäftsprüfung
- § 77 Maßnahmen der Dienstaufsicht
- § 78 Überlange Verfahrensdauer
- § 79 Außerordentliche Geschäftsprüfung
- Zwölfter Abschnitt Vordrucke
- § 80 Einführung von Vordrucken
- Dreizehnter Abschnitt Hilfsbeamte des Gerichtsvollziehers
- § 81 Hilfsbeamte
- Vierzehnter Abschnitt Behandlung steuerbarer Geschäfte
- § 82 Meldung an die jeweilige Organisationseinheit
- § 83 Anforderung an die Kostenrechnung
Feedback