BSO-F 
                
                
            INHALT
BSO-F: Schulordnung für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Förderberufsschulordnung – BSO-F) Vom 26. Oktober 2009 (GVBl S. 580) BayRS 2233-2-2-K (§§ 1–36)
- BSO-F: Schulordnung für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Förderberufsschulordnung – BSO-F) Vom 26. Oktober 2009 (GVBl S. 580) BayRS 2233-2-2-K (§§ 1–36)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Teil Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich, Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen, Schulaufsicht (vgl. Art. 1 und 3, Art. 111 bis 117 BayEUG)
 - § 2 Aufgabe der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung (vgl. Art. 11 und 19 BayEUG)
 - Zweiter Teil Schulgemeinschaft, Schulleiterin und Schulleiter, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Berufsschulbeirat
 - § 3 Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung (vgl. Art. 2 BayEUG)
 - § 4 Schulleiterin und Schulleiter, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Berufsschulbeirat (vgl. Art. 57, 58, 62, 63, 70 bis 72 und 36 bis 38 BayEUG)
 - § 5 Veranstaltungen Dritter, Sammlungen und Spenden, finanzielle Abwicklung sonstiger schulischer Veranstaltungen, Haftpflichtversicherung
 - Dritter Teil Schulische Förderung
 - § 6 Verpflichtung und Berechtigung zum Besuch einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung
 - § 7 Lehrpläne, Förderschwerpunkte
 - § 8 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in mehreren Förderschwerpunkten
 - § 9 Berufsvorbereitungsjahre
 - § 10 Berufsvorbereitende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit
 - § 11 Berufsgrundschuljahr (vgl. Art. 11 BayEUG)
 - § 12 Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen
 - § 13 Mobile Sonderpädagogische Dienste
 - § 14 Förderplan
 - Vierter Teil Aufnahme und Schulwechsel
 - § 15 Anmelde- und Aufnahmeverfahren
 - § 16 Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
 - § 17 Überweisung an eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit einem anderen Förderschwerpunkt, an eine Berufsschule oder an ein Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
 - § 18 Schulwechsel
 - Fünfter Teil Schulbetrieb
 - § 19 Organisationsformen des Unterrichts
 - § 20 Klassenbildung
 - § 21 Klassenstärken und Gruppenbildung
 - § 22 Zusätzliche Förderung von Schülerinnen und Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse
 - § 23 Unterricht in Wahlfächern, Förderunterricht
 - § 24 Einsatz von Pflegekräften
 - § 25 Teilnahme, Beurlaubung, Befreiung
 - § 26 Alkoholverbot, Sicherstellung von Gegenständen
 - § 27 Stundentafeln und Stundenpläne, Religionsunterricht, Ethikunterricht, Unterrichtszeit
 - Sechster Teil Leistungsnachweise, Zeugnisse, Abschlüsse, Berufsschulpflicht (Art. 52, 54 und 55 BayEUG)
 - § 28
 - § 29 Nachweis des Leistungsstandes, Bewertung der Leistung
 - § 30 Zeugnisse, Bescheinigung
 - § 31 Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Berufsschulpflicht
 - § 32 Erfolgreicher Hauptschulabschluss
 - § 33 Mittlerer Schulabschluss
 - § 34 Beanstandung von Beschlüssen
 - Siebter Teil Schlussvorschriften
 - § 35 Begriffsbestimmung
 - § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - 1. Fachklassen für anerkannte Ausbildungsberufe nach § 4 BBiG
 - 2. Fachklassen für Berufe nach § 66 BBiG, § 42m der Handwerksordnung
 - 3. Berufsvorbereitungsjahr (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 BSO-F)
 - 4. Berufsschulunterricht für Teilnehmer an BvB-Maßnahmen (§ 10 BSO-F)
 - 5. Teilzeitunterricht für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz