S.GVG 2023
Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 – S.GVG 2023
- Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 – S.GVG 2023
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück
- Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Grundstücken
- 1. Abschnitt
- Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken („Grüner Grundverkehr“) 1. Unterabschnitt
- Anwendungsbereich, Zielsetzung, Behörden
- § 1
- Allgemeine Bestimmungen
- Land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke, land- oder forstwirtschaftliche Nutzung
- § 2
- Leistungsfähiger land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, Hofstelle, betrieblicher Mittelpunkt, ortsüblicher Umgriff
- § 3
- Landwirt, Forstwirt
- § 4
- Einheitswerte von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und Betrieben
- § 5
- Bewertung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und von Rechten
- § 6
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Ziele dieses Abschnitts
- Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
- § 7
- Allgemeine Voraussetzungen für die Zustimmung
- § 8
- Besondere Gründe für die Versagung der Zustimmung
- § 9
- Bewirtschaftungsverpflichtung
- § 10
- 2. Abschnitt
- Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Baugrundstücken („Grauer Grundverkehr“) 1. Unterabschnitt
- Anwendungsbereich, Zielsetzung, Behörden
- § 11
- Allgemeine Bestimmungen
- Baugrundstücke
- § 12
- Weitere Begriffsbestimmungen
- § 13
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Ziele dieses Abschnitts
- Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte
- § 14
- Inhalte einer Anzeige
- § 15
- Erklärungspflicht betreffend Wohnungen
- § 16
- Erklärungspflicht betreffend touristische Objekte und Nutzungseinheiten
- § 17
- Nutzungsverpflichtung
- § 18
- Behandlung von Anzeigen durch die/den Grundverkehrsbeauftragte(n)
- § 19
- 3. Abschnitt Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs für Ausländer („Ausländergrundverkehr“)
- 1. Unterabschnitt
- Anwendungsbereich, Zielsetzung, Behörden
- § 20
- Allgemeine Bestimmungen
- Ausländer
- § 21
- Gleichstellung mit Inländern
- § 22
- Weitere Begriffsbestimmungen: Hauptwohnsitz, Wohnsitz, Wohnung
- § 23
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Ziele dieses Abschnitts
- 1. Teil
- Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
- § 24
- Allgemeine Voraussetzungen für die Zustimmung
- § 25
- Besondere Gründe für die Versagung der Zustimmung
- § 26
- Nutzungserklärung, Nutzungsverpflichtung
- § 27
- 2. Teil
- Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte
- § 28
- 4. Abschnitt
- Gemeinsame Bestimmungen für den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Grundstücken
- Grundverkehrsrechtliches Kumulationsprinzip
- § 29
- Sicherstellung von Nutzungen durch Auflagen, Bedingungen und/oder Befristungen sowie durch finanzielle Sicherheiten
- § 30
- Form, Inhalte und Einbringung von Erklärungen, Bescheinigungen und planlichen Darstellungen
- § 31
- Ausübung eines Eintrittsrechts
- § 32
- 2. Hauptstück
- Rechtserwerb an Grundstücken im Weg der Versteigerung, von Todes wegen, durch Ersitzung oder durch Bauen auf fremden Grund
- 1. Abschnitt Zwangsversteigerung
- Verfahren bei Zuschlagserteilung
- § 33
- Erneute Versteigerung
- § 34
- Verfahren bei Überboten
- § 35
- Befugnisse und Entscheidungen der zuständigen Grundverkehrsbehörde im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens
- § 36
- 2. Abschnitt
- Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft und freiwillige Feilbietung
- § 37
- 3. Abschnitt
- Erwerb von Todes wegen
- Zustimmungsbedürftiger Rechtserwerb, Voraussetzungen für die Zustimmung, Behörden
- § 38
- Sonderbestimmungen für nicht von § 38 Abs 3 erfasste Personen
- § 39
- Pflicht zur Antragstellung an das Grundbuchsgericht
- § 40
- Bestellung eines Kurators bei Erwerben von Todes wegen ohne inländisches Verlassenschaftsverfahren
- § 41
- Vorgehen im Fall der Säumigkeit bei der Antragstellung
- § 42
- 4. Abschnitt
- Ersitzung und Eigentumserwerb durch Bauen auf fremdem Grund
- § 43
- 5. Abschnitt
- Gemeinsame Bestimmungen für den Rechtserwerb an Grundstücken im Weg der Versteigerung, von Todes wegen, durch Ersitzung oder durch Bauen auf fremden Grund
- Ausstellung von Bestätigungen und Bescheinigungen
- § 44
- 3. Hauptstück
- Behörden und Verfahren
- Grundverkehrsbeauftragte/Grundverkehrsbeauftragter
- § 45
- Grundverkehrskommission
- § 46
- Kommission zur Erteilung von Ausnahmen („Ausnahmekommission“)
- § 47
- Verfahrensvorschriften
- § 48
- Zustellung durch Übersendung
- § 49
- 4. Hauptstück
- Zivilrechtliche Vorschriften, Grundbuchsvorschriften
- Zulässigkeit der grundbücherlichen Durchführung
- § 50
- Unzulässigkeit der grundbücherlichen Durchführung, rückwirkende Rechtsunwirksamkeit von Rechtsgeschäften
- § 51
- Rückabwicklung
- § 52
- 5. Hauptstück
- Überwachung und Sanktionen
- Zuständigkeit
- § 53
- Besondere Überwachungsorgane
- § 54
- Befugnisse und Pflichten der Organe im Rahmen der Überwachung
- § 55
- Besondere melderechtliche Kontrollbefugnisse
- § 55a
- Pflichten der Rechtserwerber im Rahmen der Überwachung
- § 56
- Mitwirkung der Erbringer von Versorgungsleistungen
- § 57
- Auftrag zur Herstellung des einer Bewirtschaftungspflicht oder Nutzungserklärung entsprechenden Zustands – Gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks oder Rechts
- § 58
- Auftrag zur Auflassung der Nutzung
- § 59
- Schein- und Umgehungsgeschäfte
- § 60
- Klage auf Feststellung der Nichtigkeit
- § 61
- Nachträgliches Prüfungsverfahren
- § 62
- Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 62a
- Strafbestimmungen, Widmung von Geldstrafen
- § 63
- Besondere Fälle der Verantwortlichkeit – Verbandsverantwortlichkeit
- § 64
- 6. Hauptstück
- Schlussbestimmungen
- Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 65
- Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortung
- § 66
- Verordnungen der Landesregierung
- § 67
- Besondere Ermächtigung der Landesregierung aus Anlass von Epidemien, außergewöhnlichen Ereignissen oder krisenhaften Entwicklungen
- § 68
- Bericht der Landesregierung zur Lage des Grundverkehrs in Salzburg
- § 69
- Verweisungen
- § 70
- In- und Außerkrafttreten
- § 71
- Übergangsbestimmungen
- § 72
- Inkrafttreten novellierter Bestimmungen; Übergangsbestimmungen dazu
- § 73
- (Zu LGBl Nr 75/2025 )