Einzelhandel mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
INHALT
Einzelhandel mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
- Einzelhandel mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
- 1 Sachlich zuständige Behörden
- 2 Anzeigen nach § 67 AMG
- 3 Überwachung der Betriebe
- 3.1 Überprüfung der Räume und Einrichtungen
- 3.2 Prüfung des Arzneimittelsortiments
- 3.3 Sachgerechte Lagerung
- 3.4 Überprüfung der Arzneimittel auf Qualitätsmängel
- 3.5 Probenahme
- 3.6 Vorhandensein einer sachkundigen Person
- 3.7 Häufigkeit der Besichtigungen
- 3.8 Besichtigungsniederschrift
- 3.9 Maßnahmen
- 4 Abgabe von Arzneimitteln im Reisegewerbe
- 5 Verfolgen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- 5.1 Verfahren bei Straftaten
- 5.2 Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten
- 6 Dienstbesprechungen, Aus- und Fortbildung
- 6.1 Dienstbesprechungen
- 6.2 Aus- und Fortbildung
- 7
- Anlagen
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