LGBl.Nr. 46/1989
Kundmachung des Landeshauptmannes vom 18. August 1989 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (LGBl.Nr. 46/1989)
- Kundmachung des Landeshauptmannes vom 18. August 1989 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (LGBl.Nr. 46/1989)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen
- Artikel 1
- Förderung des Wohnbaus und der Wohnhausanierung
- Artikel 2
- Änderung der Zuständigkeitsverteilung
- Artikel 3
- Verwendung der Mittel für die Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung
- Artikel 4
- Übergangsbestimmungen
- Artikel 5
- Aushaftende Forderungen
- Artikel 6
- Gebührenbefreiungen
- Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfond
- Artikel 7
- Schlussbestimmungen
- Artikel 8
- Abänderung und Kündigung
- Artikel 9
- Erfüllungsfristen
- Artikel 10
- Inkrafttreten
- Artikel 11
- Urkunden