Dienstvereinbarung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz mit dem Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit, dem Hauptstaatsanwaltsrat und dem Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen S...
INHALT
Dienstvereinbarung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz mit dem Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit, dem Hauptstaatsanwaltsrat und dem Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz über die Besetzung des IT-Rats und Wahrnehmung der in Art. 51 BayRiStAG genannten Aufgaben
- Dienstvereinbarung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz mit dem Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit, dem Hauptstaatsanwaltsrat und dem Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz über die Besetzung des IT-Rats und Wahrnehmung der in Art. 51 BayRiStAG genannten Aufgaben
- A. Ziele
- B. Kontrollaufgabe des IT-Rats
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 6.
- 7.
- 8.
- C. Beratende Aufgaben des erweiterten IT-Rats
- D. Inkrafttreten und Geltungsdauer
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