NÖ TZVO 2009
NÖ TZVO 2009
- NÖ TZVO 2009
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Abschnitt 1 Einleitung
- § 1
- Allgemeines
- § 2
- Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtorganisationen und deren Änderung
- Unterabschnitt 1 Festlegungen von Zuchtorganisationen
- § 3
- Allgemeine Anforderungen an Festlegungen
- § 4
- Form und Inhalt des Zuchtprogramms
- § 5
- Zuchtpopulation einer Rasse
- § 6
- Zuchtziel
- § 7
- Zuchtmethode
- § 8
- Zuchtbuch- oder Zuchtregisterordnung
- § 9
- System der Tierkennzeichnung
- § 10
- System der Aufzeichnungen im Zuchtbuch oder Zuchtregister
- § 11
- Melde- und Erfassungssystem
- § 12
- System der internen Kontrolle
- § 13
- Leistungsprüfung
- § 14
- Zuchtwertschätzung
- § 15
- Zuchtverwendung selektierter Tiere
- § 16
- Erfolgskontrolle
- § 17
- Prüfeinsatz
- § 18
- Grundsätze der Ursprungszuchtbuch-Organisation
- § 19
- Gegenstände der Anerkennung und Änderungen von Festlegungen
- Unterabschnitt 2 Sonstige Voraussetzungen für die Anerkennung von Zuchtorganisationen
- § 20
- Ausreichende Zuchtpopulation
- § 21
- Funktionsfähigkeit
- § 22
- Fachliche Eignung zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
- Unterabschnitt 3 Mitteilungsverfahren zur Anerkennung für einen grenzüberschreitenden Tätigkeitsbereich
- § 23
- Schriftverkehr mit Tierzuchtbehörden außerhalb Niederösterreichs
- Abschnitt 3 Tätigwerden von Zuchtorganisationen
- § 24
- Zuchtbuch- und Zuchtregisterführung
- § 25
- Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Ergebnissen von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
- § 26
- Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
- § 27
- Zuchtbescheinigungen für Equiden
- § 28
- Jahresbericht
- § 29
- Durchführung von Prüfeinsätzen
- § 30
- Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
- Abschnitt 4 Besamungswesen, Embryotransfer
- § 31
- Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen
- § 32
- Belegschein, Besamungsschein, Embryoübertragungsschein, Aufzeichnungen
- § 33
- Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zum Besamungstechniker oder zur Besamungstechnikerin
- § 34
- Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zum Eigenbestandsbesamer oder zur Eigenbestandsbesamerin
- § 35
- Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang
- § 36
- Abgabe zur Verwendung und Verwendung von Samen im Prüfeinsatz in Niederösterreich
- Abschnitt 4a De-minimis-Beihilfen
- § 36a
- De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
- Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
- § 37
- Übergangsbestimmungen
- § 38
- Umgesetzte EU-Rechtsakte
- § 39
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten