ZustV-Bezüge-Vollzbek
INHALT
ZustV-Bezüge-Vollzbek: Vollzug der Verordnung über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsberechtigten
- ZustV-Bezüge-Vollzbek: Vollzug der Verordnung über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsberechtigten
- 1. Gemeinsame Vorschriften für alle Bezügearten
- 1.1 Bezügestelle, Leitstellen
- 1.2 Zahlung der Bezüge, rechnungsmäßiger Nachweis, Lohnsteuerbescheinigung
- 1.3 Lohnsteuer
- 1.4 Haushaltsüberwachung
- 1.5 Aufgaben der personalverwaltenden Stellen und der Beschäftigungsstellen
- 1.6 Zu- und Abgangsbestätigungen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende
- 1.7 Informationsaustausch mit den Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfängern
- 1.8 Bezügemitteilungen
- 1.9 Pfändung und Abtretung von Bezügen
- 1.9.1
- 1.9.2
- 2. Zu einzelnen Vorschriften der ZustV-Bezüge
- 2.1 Zu § 1 Besoldung
- 2.1.1 Personenkreis
- 2.1.2 Bezügearten
- 2.1.3 Stufenfestsetzung
- 2.1.4 Jubiläumsdienstalter
- 2.1.5 Entscheidungen nach Art. 36 Abs. 7 Satz 4 BayBesG
- 2.1.6 Mitteilungen der personalverwaltenden Stellen und Beschäftigungsstellen
- 2.1.6.1 Personalvorgänge
- 2.1.6.2 Neu- und Wiedereinstellungen
- 2.1.6.3 Nebenvergütungen
- 2.1.6.4 Vergütungen, Zulagen, geldwerte Vorteile und anderes
- 2.1.6.5 Zulagengewährung
- 2.1.6.6 Vorabinformation der Bezügestelle
- 2.1.7 Rückforderung von Bezügen
- 2.1.7.1 Allgemein
- 2.1.7.2 Rückforderung von unter Auflagen gewährten Bezügen
- 2.2 Zu § 2 Arbeitnehmerbezüge
- 2.2.1 Personenkreis (Arbeitnehmer)
- 2.2.2 Bezügearten
- 2.2.3 Beschäftigungszeit
- 2.2.3.1
- 2.2.3.2
- 2.2.4 Mitteilungen der personalverwaltenden Stellen und der Beschäftigungsstellen
- 2.2.4.1
- 2.2.4.2
- 2.2.4.3
- 2.2.4.4
- 2.2.5 Rückforderung von Arbeitnehmerbezügen
- 2.2.6 Beschäftigte gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 ZustV-Bezüge
- 2.2.7 Betriebe gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 ZustV-Bezüge
- 2.2.8 Geringfügig Beschäftigte im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
- 2.2.9 Sozialversicherung, Zusatzversicherung
- 2.2.10 Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter und Auszubildende zur Forstwirtin oder zum Forstwirt
- 2.3 Zu § 3 Beihilfen
- 2.4 Zu § 4 Trennungsgeld, Umzugskosten und Reisekosten
- 2.5 Zu § 5 Versorgung
- 2.5.1 Personenkreis
- 2.5.2 Aufgaben der Pensionsbehörde
- 2.5.3 Mitwirkung der personalverwaltenden Stellen
- 2.5.3.1 Neueinstellungen
- 2.5.3.2 Eintritt des Versorgungsfalles
- 2.5.3.3 Unfallfürsorge beim Eintritt des Versorgungsfalles wegen Dienstunfähigkeit
- 2.5.4 Sterbegeld ohne laufende Hinterbliebenenversorgung
- 2.6 Zu § 6 Nachversicherung
- 3. Beschäftigte anderer Arbeitgeber oder Dienstherren
- 4. Inkrafttreten
- 5. Außerkrafttreten
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