Beurlaubung von Schülern der Abschlussklassen an öffentlichen Hauptschulen, Sondervolksschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und sonstigen Berufsfachschulen nach Beendigung der Prüfungen
DE - Landesrecht Bayern
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Beurlaubung von Schülern der Abschlussklassen an öffentlichen Hauptschulen, Sondervolksschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und sonstigen Berufsfachschulen nach Beendigung der Prüfungen