LGBl. Nr. 88/1991
Verordnung der Landesregierung vom 2. Juli 1991, mit der in Klagenfurt eine für die slowenische Minderheit im besonderen in Betracht kommende Volksschule bestimmt wird und die Berechtigungssprengel für die für die slowenische Minderheit im besonderen in Betracht kommenden Volks- und Hauptschulen festgelegt werden (LGBl. Nr. 88/1991)
- Verordnung der Landesregierung vom 2. Juli 1991, mit der in Klagenfurt eine für die slowenische Minderheit im besonderen in Betracht kommende Volksschule bestimmt wird und die Berechtigungssprengel für die für die slowenische Minderheit im besonderen in Betracht kommenden Volks- und Hauptschulen festgelegt werden (LGBl. Nr. 88/1991)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel