Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 58/1979

AT - Landesrecht Burgenland
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Juli 1979, mit der Teile der KG. Loipersbach, Rohrbach und Schattendorf zum Landschaftsschutzgebiet und zum Teilnaturschutzgebiet erklärt werden (LGBl.Nr. 58/1979)

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