Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 35/1953

AT - Landesrecht Oberösterreich
Kundmachung der o.ö. Landesregierung vom 10. August 1953 betreffend die Erklärung der Eiselsbergquelle in Möderndorf bei Bad Hall und der Zehrmühlenquelle in Mühlgrub bei Bad Hall, beide Gemeinde Pfarrkirchen, als Heilquellen (LGBl. Nr. 35/1953)

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