BaySÜG
INHALT
BaySÜG: Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) Vom 27. Dezember 1996 (GVBl. S. 509) BayRS 12-3-I (Art. 1–42)
- BaySÜG: Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) Vom 27. Dezember 1996 (GVBl. S. 509) BayRS 12-3-I (Art. 1–42)
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Zweck des Gesetzes
- Art. 2 Anwendungsbereich des Gesetzes
- Art. 3 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten
- Art. 4 Betroffener Personenkreis
- Art. 5 Zuständigkeit
- Art. 6 Geheimschutzbeauftragter
- Art. 7 Verschlußsachen
- Art. 8 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten
- Art. 9 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- Art. 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung
- Art. 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
- Art. 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- Dritter Abschnitt Datenerhebung und Verfahren
- Art. 13 Befugnis zur Datenerhebung
- Art. 14 Maßnahmen der zuständigen Stelle
- Art. 15 Sicherheitserklärung
- Art. 16 Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
- Art. 17 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
- Art. 18 Rechte der betroffenen oder mitbetroffenen Person
- Art. 19 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- Art. 20 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
- Art. 21 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
- Art. 22 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
- Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
- Art. 23 Sicherheitsakt und Sicherheitsüberprüfungsakt
- Art. 24 Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen
- Art. 25 Verarbeiten personenbezogener Daten in Dateien
- Art. 26 Übermittlung und Zweckbindung
- Art. 27 Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 28 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
- Fünfter Abschnitt Sonderregelungen für den nicht-öffentlichen Bereich
- Art. 29 Anwendungsbereich
- Art. 30 Zuständigkeit
- Art. 31 Sicherheitserklärung
- Art. 32 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
- Art. 33 Aktualisierung
- Art. 34 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
- Art. 35 Sicherheitsakt der nicht-öffentlichen Stelle
- Art. 36 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien
- Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen und Schlußvorschriften
- Art. 37 Reisebeschränkungen
- Art. 38 Verhältnis zum Bayerischen Datenschutzgesetz und zur Verordnung (EU) 2016/679
- Art. 39 Bußgeld- und Strafvorschriften
- Art. 40 Übergangsregelung
- Art. 41
- Art. 42 Inkrafttreten
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