BaySÜG 
                
                
            INHALT
BaySÜG: Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) Vom 27. Dezember 1996 (GVBl. S. 509) BayRS 12-3-I (Art. 1–42)
- BaySÜG: Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) Vom 27. Dezember 1996 (GVBl. S. 509) BayRS 12-3-I (Art. 1–42)
 - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
 - Art. 1 Zweck des Gesetzes
 - Art. 2 Anwendungsbereich des Gesetzes
 - Art. 3 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten
 - Art. 4 Betroffener Personenkreis
 - Art. 5 Zuständigkeit
 - Art. 6 Geheimschutzbeauftragter
 - Art. 7 Verschlußsachen
 - Art. 8 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
 - Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten
 - Art. 9 Arten der Sicherheitsüberprüfung
 - Art. 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung
 - Art. 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
 - Art. 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
 - Dritter Abschnitt Datenerhebung und Verfahren
 - Art. 13 Befugnis zur Datenerhebung
 - Art. 14 Maßnahmen der zuständigen Stelle
 - Art. 15 Sicherheitserklärung
 - Art. 16 Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
 - Art. 17 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
 - Art. 18 Rechte der betroffenen oder mitbetroffenen Person
 - Art. 19 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
 - Art. 20 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
 - Art. 21 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
 - Art. 22 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
 - Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
 - Art. 23 Sicherheitsakt und Sicherheitsüberprüfungsakt
 - Art. 24 Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen
 - Art. 25 Verarbeiten personenbezogener Daten in Dateien
 - Art. 26 Übermittlung und Zweckbindung
 - Art. 27 Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten
 - Art. 28 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
 - Fünfter Abschnitt Sonderregelungen für den nicht-öffentlichen Bereich
 - Art. 29 Anwendungsbereich
 - Art. 30 Zuständigkeit
 - Art. 31 Sicherheitserklärung
 - Art. 32 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
 - Art. 33 Aktualisierung
 - Art. 34 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
 - Art. 35 Sicherheitsakt der nicht-öffentlichen Stelle
 - Art. 36 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien
 - Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen und Schlußvorschriften
 - Art. 37 Reisebeschränkungen
 - Art. 38 Verhältnis zum Bayerischen Datenschutzgesetz und zur Verordnung (EU) 2016/679
 - Art. 39 Bußgeld- und Strafvorschriften
 - Art. 40 Übergangsregelung
 - Art. 41
 - Art. 42 Inkrafttreten