LGBl.Nr. 51/2010
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. September 2010, mit der die Höhe der Entschädigung der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Schiedskommission nach dem Burgenländischen Krankenanstaltengesetz 2000 festgesetzt wird (LGBl.Nr. 51/2010)
- Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. September 2010, mit der die Höhe der Entschädigung der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Schiedskommission nach dem Burgenländischen Krankenanstaltengesetz 2000 festgesetzt wird (LGBl.Nr. 51/2010)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- Höhe der Entschädigung
- § 2
- Inkrafttreten