LGBl.Nr. 50/1976
Verordnung der Landesregierung über die Höchstzahl der Hochseepatente für die Bodenseefischerei sowie über den Inhalt und die Form der Patente und der Gehilfenkarte (LGBl.Nr. 50/1976)
- Verordnung der Landesregierung über die Höchstzahl der Hochseepatente für die Bodenseefischerei sowie über den Inhalt und die Form der Patente und der Gehilfenkarte (LGBl.Nr. 50/1976)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1*) Höchstzahl der Hochseepatente
- § 2 Inhalt und Form der Patente
- § 3 Inhalt und Form der Gehilfenkarte
- § 4*) Inkrafttreten