Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 20/2008

AT - Landesrecht Steiermark
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 4. März 2008, mit der der Grundwasserkörper Feistritztal als Beobachtungsgebiet ausgewiesen wird und Aufzeichnungspflichten angeordnet werden (LGBl. Nr. 20/2008)

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