LGBl. Nr. 36/1987
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung für den Beirat für Angelegenheiten des Kurwesens für den als Kurort anerkannten Kurbezirk mit der Bezeichnung „Kurzentrum Wien Oberlaa“ erlassen wird (LGBl. Nr. 36/1987)
- Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung für den Beirat für Angelegenheiten des Kurwesens für den als Kurort anerkannten Kurbezirk mit der Bezeichnung „Kurzentrum Wien Oberlaa“ erlassen wird (LGBl. Nr. 36/1987)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Aufgaben des Beirates
- § 2. Zusammensetzung des Beirates
- § 3. Vorsitzender des Beirates
- § 4. Konstituierung des Beirates
- § 5. Einberufung zu Sitzungen des Beirates
- § 6. Verhinderung eines Mitgliedes des Beirates
- § 7. Beschlußfähigkeit des Beirates
- § 8. Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Beirates
- § 9. Leitung der Sitzungen des Beirates
- § 10. Abstimmung
- § 11. Niederschriften
- § 12. Durchführung der Beschlüsse der Kurkommission