GWO
Gesetz vom 21. April 2009 über die Gemeindewahlordnung 2009 – GWO
- Gesetz vom 21. April 2009 über die Gemeindewahlordnung 2009 – GWO
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Wahl der Gemeinderäte
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1
- Anwendungsbereich
- § 2
- Begriffsbestimmungen
- § 3
- Anzahl der Gemeinderäte
- § 4
- Wahlausschreibung
- § 5
- Wahlort
- 2. Abschnitt Wahlbehörden
- § 6
- Allgemeines
- § 7
- Wirkungsbereich der Wahlbehörden
- § 8
- Gemeindewahlbehörden
- § 9
- Sprengelwahlbehörden
- § 10
- Besondere Wahlbehörden
- § 11
- Überörtliche Wahlbehörden
- § 12
- Landeswahlbehörde
- § 13
- Unvereinbarkeit
- § 14
- Frist zur Bestellung der Sprengelwahlleiterinnen/Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreterinnen/Vertreter oder der Stellvertreterinnen/Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiterinnen/Wahlleiter
- § 15
- Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer
- § 16
- Berufung der Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen
- § 17
- Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer
- § 18
- Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
- § 19
- Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch die Wahlleiterin/den Wahlleiter
- § 20
- Änderung in der Zusammensetzung der örtlichen Wahlbehörden, Amtsdauer
- § 21
- Anspruch auf Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden
- 3. Abschnitt Wahlrecht
- § 22
- Wahlrecht
- § 23
- Wahlausschließungsgründe
- § 24
- Teilnahme an der Wahl
- 4. Abschnitt Erfassung der wahlberechtigten Personen
- § 25
- Wählerverzeichnisse
- § 26
- Ort der Eintragung
- 5. Abschnitt Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren
- § 28
- Auflage des Wählerverzeichnisses
- § 29
- Kundmachung in den Häusern
- § 30
- Ausfolgung von Ausdrucken des Wählerverzeichnisses an die Parteien
- § 31
- Berichtigungsanträge
- § 32
- Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
- § 33
- Entscheidung über Berichtigungsanträge
- § 34
- Beschwerden
- § 35
- Abschluss des Wählerverzeichnisses, amtliche Wahlinformation
- § 36
- Bericht über die Zahl der wahlberechtigten Personen
- 6. Abschnitt Ort der Ausübung des Wahlrechts, Wahlkarten und Briefwahl
- § 37
- Ort der Ausübung des Wahlrechts
- § 38
- Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte
- § 39
- Ausstellung der Wahlkarte
- § 39a
- Ausfolgung oder Übermittlung der Wahlkarte
- § 40
- Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten, Auskunftspflicht
- 7. Abschnitt Wählbarkeit und Wahlbewerbung
- § 41
- Wählbarkeit und Ausschluss von der Wählbarkeit
- § 42
- Gemeindewahlvorschlag
- § 43
- Unterscheidende Parteibezeichnung in den Gemeindewahlvorschlägen
- § 44
- Zustellungsbevollmächtigte Person
- § 45
- Überprüfung der Wahlvorschläge
- § 46
- Ergänzungsvorschläge
- § 47
- Zurückziehung von Gemeindewahlvorschlägen
- § 48
- Gemeindewahlvorschläge mit gleichen wahlwerbenden Personen
- § 49
- Abschließung und Veröffentlichung der Gemeindewahlvorschläge
- 8. Abschnitt Abstimmungsverfahren
- § 50
- Wahllokale und Wahlsprengel
- § 51
- Beschaffenheit der Wahllokale
- § 52
- Wahlzelle und Wahlurne
- § 53
- Verbotszone
- § 54
- Wahlzeit
- § 55
- Vorgang bei der Briefwahl und Prüfung der Wahlkarten
- § 56
- Wahlzeuginnen/Wahlzeugen
- § 57
- Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt der Wahlleiterin/des Wahlleiters
- § 58
- Beginn der Wahlhandlung
- § 59
- Wahlkuverts
- § 60
- Einlass in das Wahllokal
- § 61
- Persönliche Ausübung des Wahlrechts
- § 62
- Identitätsfeststellung
- § 63
- Stimmabgabe
- § 64
- Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde
- § 66
- Wahlvorgang bei Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwählern
- § 67
- Ausübung des Wahlrechts von Personen mit Behandlungsbedarf oder Pflegebedarf in Heil- und Pflegeanstalten einschließlich Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe
- § 68
- Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Mobilität eingeschränkten oder in ihrer Freiheit beschränkten Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
- § 69
- Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten wahlberechtigten Personen
- § 71
- Amtlicher Stimmzettel
- § 72
- Gültige Ausfüllung
- § 73
- Vergabe von Vorzugsstimmen
- § 74
- Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
- § 75
- Ungültige Stimmzettel
- § 76
- Übergabe der einzubeziehenden Wahlkarten an die zuständigen Wahlbehörden
- 9. Abschnitt Feststellung des Wahlergebnisses
- § 77
- Stimmenzählung
- § 78
- Ermittlung der Vorzugsstimmen
- § 79
- Niederschrift und Wahlakt der Wahlbehörde
- § 80
- Zusammenrechnung der Sprengelwahlergebnisse durch die Gemeindewahlbehörde, Niederschrift über das Gesamtwahlergebnis
- § 81
- Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
- 10. Abschnitt Ermittlungsverfahren
- § 82
- Ermittlung der Mandate, Verteilung der Gemeinderatssitze
- § 83
- Zuweisung der Mandate an die wahlwerbenden Personen der Parteilisten, Feststellung der Gewählten und der Ersatzmitglieder
- § 84
- Niederschrift über die Verteilung der Gemeinderatssitze, die Vorzugsstimmen, die Gewählten und die Ersatzmitglieder
- § 85
- Verlautbarung des Wahlergebnisses
- § 86
- Wahlanfechtung
- 11. Abschnitt Einberufung von Ersatzmitgliedern
- § 87
- Besetzung erledigter Stellen im Gemeinderat
- § 88
- Vorübergehende Einberufung von Ersatzmitgliedern
- 3. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 93
- Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
- § 94
- Schriftliche Anbringen und Sofortmeldung
- § 95
- Fristen
- § 96
- Wahlkosten
- § 96a
- Änderungen bei den Gebieten der politischen Bezirke und der Gemeinden
- § 96b
- Außerordentliche Verhältnisse
- § 97
- Verweise
- § 98
- Übergangsbestimmung
- § 98a
- Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 71/2019
- § 98b
- Personenbezogene Bezeichnungen
- § 99
- Inkrafttreten
- § 99a
- Inkrafttreten von Novellen
- § 100
- Außerkrafttreten