GWG.
Gemeindewahlgesetz - GWG.
- Gemeindewahlgesetz - GWG.
- Langtitel
- Änderung
- Sonstige Textteile
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Wahlen in die Gemeindevertretung
- § 2*) Wahl des Bürgermeisters
- § 3 Verwendung von Begriffen
- § 4*) Wahlsprengel
- § 5*) Wahlkarten
- § 6*)
- § 7*) Wahlberechtigung
- § 8*) Ausschluss vom Wahlrecht
- § 9*) Wählbarkeit
- 4. Abschnitt Wahlausschreibung, Wählerverzeichnis
- § 10*) Wahlausschreibung
- § 11*)
- § 12*) Wählerverzeichnis
- § 13*) Abschluss des Wählerverzeichnisses
- § 14 Teilnahme an der Wahl
- § 15*) Zustellung der Wahlunterlagen
- 5. Abschnitt Wahlwerbung
- § 16*) Anmeldung der Wahlwerbung und Wahlvorschläge für die Wahlen in die Gemeindevertretung
- § 17 Unterscheidende Parteibezeichnung
- § 18*) Prüfung der Wahlvorschläge für die Wahlen in die Gemeindevertretung
- § 19*) Ergänzungsvorschläge für die Wahlen in die Gemeindevertretung
- § 20*) Abschluss der Wahlvorschläge für die Wahlen in die Gemeindevertretung
- § 21*) Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters
- § 22*) Prüfung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters
- § 23*) Ergänzungsvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters
- § 24*) Abschluss der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters
- 6. Abschnitt Abstimmungsverfahren
- § 25*) Festsetzung der Wahllokale und der Wahlzeiten
- § 26*) Ausstattung der Wahllokale
- § 27*) Verbotsbereich
- § 28*) Wahlzelle
- § 29*) Wahlzeugen
- § 30*) Ordnungsgewalt des Wahlleiters
- § 31*) Beginn der Wahlhandlung
- § 32*) Stimmabgabe
- § 33*) Beurkundungen bei der Stimmabgabe
- § 34*) Stimmabgabe durch Menschen mit Körperbehinderungen, Sinnesbehinderungen oder kognitiven Behinderungen
- § 35*) Entscheidung über die Zulassung zur Stimmabgabe
- § 36*) Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung zur Stimmabgabe
- § 37*) Stimmabgabe durch in ihrer Mobilität eingeschränkte Wahlberechtigte
- § 37a*) Briefliche Stimmabgabe
- § 38*) Verbot der Kennzeichnung von Wahlkuverts
- § 39*) Amtliche Stimmzettel
- § 40*) Ausfüllen der Stimmzettel
- § 41*) Beurteilung der Gültigkeit von Stimmzetteln
- § 42*) Stimmenzählung
- § 43*) Niederschrift und Wahlakt der Wahlbehörde
- § 44*) Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
- 7. Abschnitt Ermittlungsverfahren
- § 45*) Überprüfung der Wahlergebnisse der Wahlsprengel, Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeinde
- § 46 Verteilung der Gemeindevertretungsmandate auf die Parteien
- § 47*) Verteilung der Gemeindevertretungsmandate auf die Wahlwerber
- § 48 Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters
- § 49*) Niederschrift der Gemeindewahlbehörde, Kundmachung der Wahlergebnisse
- § 50*) Einsprüche gegen die Ermittlung der Wahlergebnisse
- 8. Abschnitt Zweiter Wahlgang für die Wahl des Bürgermeisters (Stichwahl)
- § 51 Stichwahl
- § 52 Wählerverzeichnis für die Stichwahl
- § 53*) Amtlicher Stimmzettel für die Stichwahl
- § 54*) Entfall der Stichwahl
- § 55*) Ergänzungsvorschläge für die Stichwahl
- § 56*) Kundmachung der Stichwahl
- § 57 Ergebnis der Stichwahl
- § 58*) Sinngemäße Anwendung anderer Bestimmungen
- 9. Abschnitt Wahlverfahren für die Wahlen in die Gemeindevertretung in Ermangelung von Wahlvorschlägen
- § 59*) Abstimmungs- und Ermittlungsverfahren ohne Wahlvorschläge
- § 60*) Amtlicher Stimmzettel ohne Wahlvorschläge
- § 61 Ausfüllen von Stimmzetteln, Beurteilung ihrer Gültigkeit
- § 62 Stimmenzählung, Eintragung in die Stimmliste
- § 63 Verteilung der Mandate
- § 64*) Einsprüche von Wahlberechtigten
- § 65 Sinngemäße Anwendung anderer Bestimmungen
- 10. Abschnitt*)
- 11. Abschnitt Besetzung erledigter Stellen in der Gemeindevertretung, vorzeitige Neuwahlen, Wiederholungswahlen
- § 70*) Berufung von Ersatzmitgliedern in die Gemeindevertretung
- § 71 Vorzeitige Neuwahlen
- § 72*) Nachwahl des Bürgermeisters
- § 73 Wiederholungswahlen
- 12. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 74 Eigener Wirkungsbereich
- § 75 Mitteilungen an die Bezirkshauptmannschaft
- § 76 Wahlkosten
- § 76a*) Ausfall des Zentralen Wählerregisters
- § 77 Notmaßnahmen
- § 78*) Strafen
- § 79*) Fristen, Ordnungs- und Mutwillensstrafen, Anbringen
- § 80*) Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungen
- § 81*) Sonderbestimmungen für die Gemeindewahlen 2020
- § 82*) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022
- § 83*) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 35/2024