Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 26. 9. 1980 betreffend den Abschluß einer Vereinbarung gem. Art. 15 a B-VG zwischen den Ländern Niederösterreich und Burgenland über die flächenmäßige Beschränkung des Weinbaues sowie die Errichtung einer gemeinsamen Weinbaukommission der Länder (LGBl.Nr. 31/1980)