LGBl Nr 27/2012
Feuerpolizeiliche Einzelöfen-Kurzbetriebserklärung (LGBl Nr 27/2012)
- Feuerpolizeiliche Einzelöfen-Kurzbetriebserklärung (LGBl Nr 27/2012)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Erklärungsformular
- § 1
- Inkrafttreten
- § 2
- Erklärung gegenüber dem zur Reinigung des Kehrgegenstandes beauftragten Rauchfangkehrer über den Betrieb eines bestimmten Einzelofens für feste Brennstoffe an höchsten 30 Tagen im Kalenderjahr