BayBergV
INHALT
BayBergV: Bayerische Bergverordnung (BayBergV) Vom 6. März 2006 (GVBl. S. 134) BayRS 750-19-W (§§ 1–57)
- BayBergV: Bayerische Bergverordnung (BayBergV) Vom 6. März 2006 (GVBl. S. 134) BayRS 750-19-W (§§ 1–57)
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil Vorschriften für alle Betriebe
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Verkehrssprache
- § 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
- § 4 Prüfungen
- § 5 Betriebliche Unterlagen
- § 6 Sicherung von Einrichtungen
- § 7 Sicherung der Erdoberfläche
- § 8 Betreten des Betriebsgeländes
- § 9 Trinkwasser und andere Getränke, Alkohol- und Rauschmittelverbot
- § 10 Organisation der Ersten Hilfe
- § 11 Ferngesteuerte und fernüberwachte Anlagen
- § 12 Überwachungsbedürftige Anlagen
- § 13 Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel
- § 14 Besondere Aufzeichnungen
- § 15 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche über Tage
- § 16 Kriterien für die Auswahl von Arbeitsmitteln und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen
- § 17 Überwachung der Anlagen und Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- § 18 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb der festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche
- Zweiter Teil Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Betriebe
- § 19 Allgemeine Vorschriften, Anforderungen an Personen
- § 20 Lagerstättenschutz und Grundwasserschutz bei Bohrungen
- § 21 Überwachung des Förderbetriebs aus Erdöl- und Erdgaslagerstätten und bei der Untergrundspeicherung von Erdgas
- § 22 Sicherheitsfesten
- § 23 Errichtung, Erhaltung und Auflassung von Grubenbauen
- § 24 Sperrung von Grubenbauen, aufgelassene Grubenbaue
- § 25 Schutz vor Wassereinbrüchen und Gasausbrüchen
- § 26 Auswechseln und Rauben des Ausbaus
- § 27 Signale im Fahr- und Förderbetrieb
- § 28 Wetterversorgung
- § 29 Wetterführung
- § 30 Überwachung der Bewetterung
- § 31 Meldepflicht beim Auftreten von Grubengas
- § 32 Offenes tragbares Geleucht
- Dritter Teil Besondere Einrichtungen
- § 33 Anwendungsbereich
- § 34 Anforderungen an den Betrieb von Bohranlagen und von sonstigen Anlagen
- § 35 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
- § 36 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen von Hebewerkseilen
- § 37 Bedienung des Hebewerks
- § 38 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohranlagen
- § 39 Mindestanforderungen an regelmäßige Prüfungen
- § 40 Betriebsbuch für Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen
- § 41 Anwendungsbereich
- § 42 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen
- § 43 Besondere Einrichtungen
- § 44 Inbetriebnahme von Anlagen und Aufnahme der Seilfahrt
- § 45 Einstellung und Wiederaufnahme der Seilfahrt
- § 46 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
- § 47 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen
- § 48 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden
- § 49 Seilaufliegezeiten
- § 50 Regelmäßige Prüfungen
- § 51 Errichtung, Betrieb und Überwachung von Rohrleitungen
- Vierter Teil Sprengarbeiten, Umgang mit Explosivstoffen
- § 52 Umgang mit Explosivstoffen
- Fünfter Teil Sachverständige
- § 53 Sachverständige und sachverständige Stellen
- § 53a Markscheidewesen
- Sechster Teil Schlussvorschriften
- § 54 Übertragung der Verantwortlichkeit
- § 55 Übergangsvorschriften
- § 56 Ordnungswidrigkeiten
- § 57 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
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