LGBl.Nr. 61/2014
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 2. Dezember 2014, mit der das Hochmoor bei St. Lorenzen zum Europaschutzgebiet „Hochmoor bei St. Lorenzen“ erklärt wird (LGBl.Nr. 61/2014)
- Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 2. Dezember 2014, mit der das Hochmoor bei St. Lorenzen zum Europaschutzgebiet „Hochmoor bei St. Lorenzen“ erklärt wird (LGBl.Nr. 61/2014)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1 Schutzgebiet
- § 2 Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen
- § 3 Schutzbestimmungen
- § 4 Ausnahmen von den Schutzbestimmungen
- § 5 Ausnahmebewilligungen
- § 6 Kennzeichnung des Schutzgebietes
- § 7 Strafen
- § 8 Umsetzungshinweis