LGBl.Nr. 94/2022
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. Dezember 2022 betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird (LGBl.Nr. 94/2022)
- Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. Dezember 2022 betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird (LGBl.Nr. 94/2022)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Artikel 1
- Zielsetzung
- Artikel 2
- Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze
- Artikel 3
- Leistung einer Pauschale durch den Bund für die Erstversorgung in Ankunftszentren
- Artikel 4
- Ergänzung des Anwendungsbereichs der Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG
- Artikel 5
- Rückwirkende Verrechnung
- Artikel 6
- Geltungsdauer und Kündigung
- Artikel 7
- Inkrafttreten
- Artikel 8
- Urschrift