LGBl.Nr. 30/1985
Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz (LGBl.Nr. 30/1985)
- Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz (LGBl.Nr. 30/1985)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1
- Geltungsbereich
- § 2
- Gliederung der land- und forstwirtschaftlichen Schulen
- § 3
- Errichtung und Erhaltung der Schulen
- § 4
- Schulpflichtiger Personenkreis
- § 5
- Erfüllung der Schulpflicht
- § 6
- Befreiung vom Besuch der Berufsschule
- § 7
- Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht
- § 8
- § 9
- Zuweisung an die Berufsschule
- II. Hauptstück Organisation der öffentlichen Berufs- und Fachschulen
- 1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 10
- Allgemeine Zugänglichkeit, Unentgeltlichkeit des Schulbesuches
- § 11
- Lehrpläne
- § 12
- Lehrer
- § 13
- Klassenschülerzahl
- § 13a
- Unterrichtsteilung
- § 14
- Schuljahr
- § 15
- Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr
- § 16
- Unterrichtsstunden
- 2. Abschnitt Berufsschulen
- § 17
- Fachrichtungen und Organisationsformen
- § 18
- Lehrplan
- 3. Abschnitt Fachschulen
- § 19
- Fachrichtungen, Organisationsformen und Aufbau
- § 20
- Lehrplan
- § 21
- Aufnahmevoraussetzungen
- § 22
- Eignungsprüfung
- § 23
- Durchführung der Eignungsprüfungen
- § 24
- Prüfungsergebnis
- § 25
- Übertritt von der Fachschule eines anderen Bundeslandes
- III. Hauptstück Ordnung von Unterricht und Erziehung für die öffentlichen Berufs- und Fachschulen
- 1. Abschnitt Aufnahme in die Schule
- § 26
- Aufnahme als ordentlicher Schüler
- § 27
- Aufnahme als außerordentlicher Schüler
- § 28
- Aufnahmeverfahren
- 2. Abschnitt Unterrichtsordnung
- § 29
- Klassenbildung, Lehrfächerverteilung
- § 30
- Stundenplan
- § 31
- Pflichtgegenstände
- § 32
- Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
- § 33
- Schulveranstaltungen
- § 34
- Unterrichtsmittel, Eignungserklärung
- § 35
- Unterrichtssprache
- 3. Abschnitt Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung
- § 36
- Unterrichtsarbeit
- § 37
- Leistungsbeurteilung
- § 38
- Information der Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten
- § 39
- Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe
- § 40
- Beurteilung des Verhaltens in der Schule
- § 41
- Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis, Schulbesuchsbestätigung
- § 41a
- Abschlußprüfung
- § 42
- Wiederholungsprüfung
- § 42a
- Nostrifikation ausländischer Zeugnisse
- 4. Abschnitt Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen, Beendigung des Schulbesuches
- § 43
- Aufsteigen
- § 44
- Wiederholen von Schulstufen
- § 45
- Höchstdauer des Schulbesuches
- § 46
- Beendigung des Schulbesuches
- 5. Abschnitt Schulordnung
- § 47
- Pflichten der Schüler
- § 48
- Schulordnung und Hausordnung
- § 49
- Fernbleiben von der Schule
- § 50
- Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen
- § 51
- Mitwirkung der Schule an der Erziehung
- § 52
- Verständigungspflichten der Schule
- § 53
- Ausschluß eines Schülers
- § 54
- Anwendung auf außerordentliche Schüler
- 6. Abschnitt Funktionen des Lehrers, Lehrerkonferenzen
- § 55
- Lehrer
- § 56
- Kustos, Leiter von Werkstätten oder Lehr- und Versuchsbetrieben
- § 57
- Klassenvorstand
- § 58
- Schulleiter
- § 59
- Lehrerkonferenzen
- 7. Abschnitt Schule und Schüler, Schule und Erziehungsberechtigte, Schulgemeinschaft
- § 60
- Schülermitverwaltung
- § 61
- Schülervertreter, Wahl und Abberufung, Versammlung der Schülervertreter
- § 62
- Erziehungsberechtigte, Pflichten der Erziehungsberechtigten
- § 63
- Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten
- § 64
- Elternvereine
- § 65
- Schulgemeinschaftsausschuß
- § 66
- Erweiterte Schulgemeinschaft
- § 67
- Schulärztliche Betreuung
- 8. Abschnitt Verfahrensbestimmungen
- § 68
- Vertretung durch die Erziehungsberechtigten, Handlungsfähigkeit des nicht eigenberechtigten Schülers
- § 69
- Verfahren
- § 70
- Parteien, Ermittlungsverfahren, Bescheidausfertigung
- § 71
- Beschwerde
- § 71a
- Widerspruch gegen Zeugnisse
- § 72
- Zustellung, Fristen
- § 73
- Entscheidungspflicht
- § 74
- Schulverzeichnisse, Protokolle, Formblätter, Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse
- IV. Hauptstück Schulerhaltung, Schulverwaltung, Schulaufsicht
- 1. Abschnitt Errichtung, Erhaltung und Auflassung von öffentlichen Berufs- und Fachschulen
- § 75
- Errichtung und Auflassung von Schulen
- § 76
- Schulerhaltung
- § 77
- Ende der Erhaltungspflicht
- 2. Abschnitt Schulbehörde
- § 78
- Behördenzuständigkeit
- § 79
- Schulaufsichtsorgane
- 3. Abschnitt Landwirtschaftlicher Schulbeirat
- § 80
- Einrichtung und Aufgabe
- § 81
- Zusammensetzung
- § 82
- Funktionsdauer und Konstituierung
- § 83
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 84
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- § 85
- Geschäftsführung
- V. Hauptstück Errichtung und Führung von Privaten land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie Schülerheimen
- 1. Abschnitt Abgrenzungen
- § 86
- Begriffsbestimmung
- § 87
- Allgemeine Zugänglichkeit, Aufnahme
- 2. Abschnitt Allgemeine Voraussetzungen
- § 88
- Schulerhalter
- § 89
- Leiter und Lehrer
- § 90
- Schulräume und Lehrmittel
- § 91
- Anzeige und Untersagung der Führung
- § 92
- Erlöschen und Untersagung des Rechtes zur Schulführung
- § 93
- Bezeichnung von Privatschulen
- § 94
- Schülerheime
- 3. Abschnitt Öffentlichkeitsrecht
- § 95
- Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes
- § 96
- Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes
- § 97
- Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes
- 4. Abschnitt Aufsicht
- § 98
- Zuständigkeit und Ausübung der Aufsicht
- VI. Hauptstück Schlußbestimmungen
- § 99
- Strafbestimmungen
- § 100
- Übergangsbestimmungen
- § 101
- Schulversuche
- § 102
- Kundmachung von Verordnungen
- § 103
- Freiheit von Landesverwaltungsabgaben
- § 103a
- Umsetzung von Unionsrecht
- § 104
- Inkrafttreten