Bgld. LVwGG
Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz - Bgld. LVwGG
- Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz - Bgld. LVwGG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Organisation des Landesverwaltungsgerichtes
- 1. Abschnitt
- § 1
- Einrichtung, Sitz
- § 2
- Zusammensetzung
- § 3
- Angelobung
- § 4
- Unabhängigkeit
- § 5
- Unvereinbarkeit
- 2. Abschnitt Organe
- § 6
- Präsidentin oder Präsident, Leitung
- § 7
- Vollversammlung
- § 8
- Disziplinargericht
- 3. Abschnitt Geschäftsgang
- § 9
- Einzelrichterinnen, Einzelrichter, Senate
- § 10
- Aufgaben der oder des Senatsvorsitzenden
- § 11
- Aufgaben der Berichterstatterin oder des Berichterstatters
- § 12
- Gemeinsame Verhandlung
- § 13
- Beratung und Abstimmung
- § 14
- Fachkundige Laienrichterinnen und -richter
- § 15
- Amtssachverständige
- § 16
- Revisionsbefugnisse
- § 17
- Geschäftsverteilung
- § 18
- Geschäftsordnung
- § 19
- Geschäftsstelle und Evidenzstelle
- § 20
- Tätigkeitsbericht und Übermittlungspflicht
- 4. Abschnitt Verfahren bei Anträgen betreffend die Einsetzung und die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen des Burgenländischen Landtages
- § 20a
- Verfahren bei Anfechtung von Beschlüssen des Präsidenten des Landtages, mit denen ein Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses des Burgenländischen Landtages für ganz oder teilweise unzulässig erklärt wird
- § 20b
- Verfahren bei einem Antrag auf Feststellung des hinreichenden Umfangs von grundsätzlichen Beweisbeschlüssen des Präsidenten des Landtages
- § 20c
- Verfahren bei einem Antrag auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, mit dem das Bestehen eines sachlichen Zusammenhanges eines Verlangens eines Viertels der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses des Landtages betreffend die Erhebung weiterer Beweise mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wird
- § 20d
- Verfahren bei einem Antrag auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, mit dem das Bestehen eines sachlichen Zusammenhanges eines Verlangens eines Viertels der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses des Landtages betreffend die Ladung einer Auskunftsperson mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wird
- § 20e
- Ausfertigungen in den Verfahren gemäß diesem Abschnitt
- 2. Hauptstück Dienst- und Besoldungsrecht
- 1. Abschnitt Beginn und Ende der Mitgliedschaft
- § 21
- Ernennung der Mitglieder
- § 22
- Amtsenthebung
- 2. Abschnitt Dienst-, besoldungs- und pensionsrechtliche Bestimmungen
- § 23
- Allgemeines
- § 24
- Anwendbarkeit des Burgenländischen Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetzes 2001
- § 25
- Besoldungsrechtliche Übergangsbestimmungen
- § 25a
- Besoldungsreform 2015 - Überleitung bestehender Dienstverhältnisse
- § 26
- Außerdienststellung von Mandataren und Funktionären
- § 27
- Verbot der Mischverwendung, Nebentätigkeit
- § 28
- Dienstort, Dienstreisen
- § 29
- Leistungsfeststellung
- § 30
- Dienstliche Ausbildung
- § 31
- Versetzung, Dienstzuteilung, Entsendung, Verwendungsänderung
- § 32
- Disziplinarrecht
- § 33
- Entscheidungen in Dienstrechtsangelegenheiten
- § 34
- Versetzung in den Ruhestand
- § 35
- Verwendungsbezeichnungen
- 3. Abschnitt Personalvertretung
- § 36
- Anwendbarkeit des Burgenländischen Landes-Personalvertretungsgesetzes
- 3. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 37
- Datenschutzbestimmungen
- § 37a
- Bezugsanpassung für die Jahre 2027 und 2028
- § 38
- Verweisungen
- § 38a
- Umsetzungshinweis
- § 39
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten