Bgld. BSchG 2001
Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001 - Bgld. BSchG 2001
- Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001 - Bgld. BSchG 2001
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1
- Geltungsbereich
- § 2
- Begriffsbestimmungen
- § 3
- Allgemeine Pflichten des Dienstgebers
- § 4
- Koordination
- § 5
- Grundsätze der Gefahrenverhütung
- § 6
- Information der Bediensteten über Gefahren und deren Verhütung
- § 7
- Beteiligung der Personalvertretung und der Bediensteten
- § 8
- Unterweisung der Bediensteten
- § 9
- Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen
- § 10
- Aufgaben der Sicherheitsvertrauenspersonen
- § 11
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Festlegung von Maßnahmen
- § 12
- Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente
- § 13
- Einsatz der Bediensteten
- § 14
- Pflichten der Bediensteten
- § 15
- Aufzeichnungen und Berichte über Dienstunfälle
- § 16
- Instandhaltung, Reinigung und Prüfung
- § 17
- Verordnungen
- 2. Hauptstück Arbeitsstätten und Baustellen
- § 18
- Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten und Baustellen
- § 19
- Arbeitsstätten in Gebäuden
- § 20
- Arbeitsräume
- § 21
- Sonstige Betriebsräume
- § 22
- Arbeitsstätten im Freien und auf Baustellen
- § 23
- Brand- und Explosionsschutz
- § 24
- Erste Hilfe
- § 25
- Sanitäre Vorkehrungen in Arbeitsstätten
- § 26
- Sozialeinrichtungen in Arbeitsstätten
- § 27
- Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen auf Baustellen
- § 28
- Nichtraucherschutz
- § 29
- Sonstige Einrichtungen
- § 30
- Verordnungen
- 3. Hauptstück Arbeitsmittel
- § 31
- Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsmittel
- § 32
- Aufstellung von Arbeitsmitteln
- § 33
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- § 34
- Gefährliche Arbeitsmittel
- § 35
- Prüfung von Arbeitsmitteln
- § 36
- Wartung von Arbeitsmitteln
- § 37
- Verordnungen
- 4. Hauptstück Arbeitsstoffe
- § 38
- Gefährliche Arbeitsstoffe
- § 39
- Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen
- § 40
- Ersatz und Verbot von gefährlichen Arbeitsstoffen
- § 41
- Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
- § 42
- Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung von Arbeitsstoffen
- § 43
- Grenzwerte
- § 44
- Messungen
- § 45
- Verzeichnis der Bediensteten
- § 46
- Verordnungen
- 5. Hauptstück Gesundheitsüberwachung
- § 47
- Eignungs- und Folgeuntersuchungen
- § 48
- Untersuchungen bei Lärmeinwirkung
- § 49
- Sonstige besondere Untersuchungen
- § 50
- Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen
- § 51
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung
- § 52
- Durchführung von sonstigen besonderen Untersuchungen
- § 53
- Untersuchende Ärzte
- § 54
- Kosten der Untersuchungen
- § 55
- Pflichten des Dienstgebers
- § 56
- Verordnungen
- 6. Hauptstück Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- § 57
- Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge
- § 58
- Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsplätze
- § 59
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- § 60
- Nachweis der Fachkenntnisse
- § 61
- Handhabung von Lasten
- § 62
- Lärm
- § 63
- Sonstige Einwirkungen und Belastungen
- § 64
- Bildschirmarbeitsplätze
- § 65
- Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit
- § 66
- Persönliche Schutzausrüstungen
- § 67
- Auswahl der persönlichen Schutzausrüstungen
- § 68
- Dienstbekleidung
- § 69
- Verordnungen
- 7. Hauptstück Präventivdienste
- 1. Abschnitt Arbeitsmedizinische Betreuung
- § 70
- Aufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung
- § 71
- Organisation der arbeitsmedizinischen Betreuung
- § 72
- Informationspflicht des Dienstgebers; Auskunfts- und Beratungspflicht der arbeitsmedizinischen Betreuung
- § 73
- Beiziehung der arbeitsmedizinischen Betreuung
- § 74
- Präventionszeit der arbeitsmedizinischen Betreuung
- 2. Abschnitt Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit)
- § 75
- Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte
- § 76
- Organisation der Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte
- § 77
- Informationspflicht des Dienstgebers; Auskunfts- und Beratungspflicht der Sicherheitsfachkräfte
- § 78
- Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte
- § 79
- Präventionszeit der Sicherheitsfachkräfte
- 3. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkräfte und sonstige Fachleute
- § 80
- Allgemeines
- § 81
- Aufzeichnungen und Berichte
- § 82
- Meldung von Missständen
- § 83
- Zusammenarbeit mit der Personalvertretung
- § 84
- Abberufung von Präventivfachkräften
- § 85
- Arbeitsschutzausschuss
- 8. Hauptstück Kontrolle des Bedienstetenschutzes
- 1. Abschnitt Kontrolle des Bedienstetenschutzes in Dienststellen des Landes
- § 86
- Bedienstetenschutzkommission
- § 87
- Geschäftsführung
- § 88
- Überprüfung
- § 89
- Rechte der Bedienstetenschutzkommission
- § 90
- Sofortige Abhilfe
- § 91
- Sonstige Maßnahmen
- § 92
- Bericht und Unterrichtung
- 2. Abschnitt Kontrolle des Bedienstetenschutzes in Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- § 93
- Behebung von Missständen
- 3. Abschnitt Sonderbestimmungen für die Kontrolle des Bedienstetenschutzes der Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und der Landeslehrer an landwirtschaftlichen Fachschulen
- § 93a
- Bedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen
- § 93b
- Bedienstetenschutzkommission für Landeslehrer an landwirtschaftlichen Fachschulen
- § 93c
- Gemeinsame Bestimmungen für die Bedienstetenschutzkommission der Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und an landwirtschaftlichen Fachschulen
- 9. Hauptstück Schluss- und Übergangsbestimmungen
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 94
- Verordnungen
- § 95
- Abweichende Durchführungsregelungen
- § 96
- Auflage von Vorschriften
- § 97
- Eigener Wirkungsbereich
- § 98
- Geschlechtsspezifische Bezeichnungen
- § 98a
- Umsetzungshinweise
- 2. Abschnitt Übergangsbestimmungen
- § 99
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren; Gesundheitsschutz- und Sicherheitsschutzdokumente
- § 100
- Arbeitsstätten und Baustellen
- § 101
- Präventivdienste
- § 102
- Besondere Übergangsbestimmungen für Arbeitsmittel
- § 103
- § 104
- § 105
- 3. Abschnitt Geltungsbeginn
- § 106
- Inkrafttreten; Außerkrafttreten