Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 51/2015

AT - Landesrecht Salzburg
Vereinbarung gemäß Art 15a Abs 2 und 116a Abs 6 B-VG zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg über die Bildung von Gemeindeverbänden, welchen Gemeinden beider Länder angehören (LGBl Nr 51/2015)

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