Aufwandsvergütung nach Art. 18 BayRKG für Beschäftigte, die im Straßenbetriebsdienst bei den Staatlichen Bauämtern und Autobahndirektionen beschäftigt sind
INHALT
Aufwandsvergütung nach Art. 18 BayRKG für Beschäftigte, die im Straßenbetriebsdienst bei den Staatlichen Bauämtern und Autobahndirektionen beschäftigt sind
- Aufwandsvergütung nach Art. 18 BayRKG für Beschäftigte, die im Straßenbetriebsdienst bei den Staatlichen Bauämtern und Autobahndirektionen beschäftigt sind
- 1. Allgemeine Aufwandsvergütung
- 1.1 Empfängerkreis
- 1.2 Höhe der Aufwandsvergütung
- 2. Besondere Aufwandsvergütung für bestimmte Beschäftigte
- 2.1 Empfängerkreis
- 2.2 Höhe der Aufwandsvergütung
- 3. Abgeltung von Ansprüchen bei anfallenden Übernachtungen
- 4. Entschädigung für Dienstreisen außerhalb der normalen Dienstgeschäfte
- 5. Aufwandsvergütung für Beschäftigte nach Nr. 1.1 oder Nr. 2.1, die diese Aufgaben nicht ständig ausüben
- 5.1
- 5.2
- 5.3
- 6. Zahlung der Aufwandsvergütung
- 7. Geltungsbereich
- 8. Inkrafttreten
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