LGBl.Nr. 61/2025
Verordnung des Landeshauptmannes vom 21. Oktober 2025, mit der das Mitglied der Landesregierung, in dessen Referatsbereich die Angelegenheiten des Schulwesens fallen, mit der Ausübung der Funktion des Präsidenten der Bildungsdirektion für Kärnten betraut wird (LGBl.Nr. 61/2025)
- Verordnung des Landeshauptmannes vom 21. Oktober 2025, mit der das Mitglied der Landesregierung, in dessen Referatsbereich die Angelegenheiten des Schulwesens fallen, mit der Ausübung der Funktion des Präsidenten der Bildungsdirektion für Kärnten betraut wird (LGBl.Nr. 61/2025)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1 Betrauung
- § 2 Inkrafttreten