LGBl.Nr. 26/1992
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. März 1992, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der nachstehenden Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 26/1992)
- Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. März 1992, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der nachstehenden Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 26/1992)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I.
- II.