Anerkennung von Abschlusszeugnissen der Hauptschule und der Realschule, die von den durch die Kultusministerkonferenz anerkannten Deutschen Auslandschulen erteilt werden
DE - Landesrecht Bayern
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Anerkennung von Abschlusszeugnissen der Hauptschule und der Realschule, die von den durch die Kultusministerkonferenz anerkannten Deutschen Auslandschulen erteilt werden