Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. September 1993, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf übertragen wird (LGBl.Nr. 90/1993)