Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Mai 1995, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Wallern im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird (LGBl.Nr. 35/1995)